Mit dem wemog hat der gesetzgeber die besonderen verfahrensvorschriften der beschlussklagen in den Β§Β§ 44, 45 weg zusammengefasst. Der beschluss ist die zentrale handlungsform, um Ò€¦ Nunmehr werden also alle streitigkeiten im bereich des wohnungseigentumsrecht nicht mehr vor gerichten der freiwilligen gerichtsbarkeit, sondern vor denen der ordentlichen gerichtsbarkeit Ò€¦

Die beschlussklagen. Unter diesen oberbegriff fallen gem. 1 weg drei klagearten: Die anfechtungsklage, die Ò€¦